Langtitel:
Bezirksverwaltungsgesetz
Abkürzung:
BezVwG
Normgeber:
Land Berlin
Fundstelle:
GVBl. 2011, 692
Ausfertigungsdatum:
10.11.2011
Stand:
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.08.2021 (GVBl. S. 982)
(1)
Die Bezirke nehmen ihre Aufgaben unter Beteiligung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger wahr.
(2)
Das Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) bestimmt,
a)
welche Aufgaben Bezirksaufgaben sind;
b)
inwieweit die Bezirke bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Verwaltungsvorschriften und an eine Eingriffsentscheidung des Senats oder der zuständigen Mitglieder des Senats gebunden sind;
c)
in welcher Weise die Bezirke zu den grundsätzlichen Fragen der Verwaltung und der Gesetzgebung Stellung nehmen.