Besondere Verfahren zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
§ 31
Genehmigungspflicht von öffentlichen Veranstaltungen
SECHSTER TEIL
Einschränkung von Grundrechten und Schlussvorschriften
§ 32
Einschränkung von Grundrechten
§ 33
Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 34
(Änderungsvorschrift)
§ 35
Fortgeltung von Verordnungen
§ 36
Inkrafttreten
Anlage
Vereinbarung zwischen der Hansestadt Hamburg, dem Lande Schleswig-Holstein und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien