Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)info_outline
Normgeber:
Bundesrepublik Deutschland
Fundstelle:
BGBl. I 2005, 1698
Ausfertigungsdatum:
22.06.2005
Standkommentare:
Zuletzt geändert durch Art. 60 G v. 20.11.2019 I 1626
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Ausnahmen von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt
§ 3
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts