Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung - WpÜGAngebV)info_outline
Normgeber:
Bundesrepublik Deutschland
Fundstelle:
BGBl. I 2001, 4263
Ausfertigungsdatum:
27.12.2001
Standkommentare:
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 8 G v. 8.7.2019 I 1002
Eingangsformel
Erster Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1
Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt
Inhalt der Angebotsunterlage
§ 2
Ergänzende Angaben der Angebotsunterlage
Dritter Abschnitt
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
§ 3
Grundsatz
§ 4
Berücksichtigung von Vorerwerben
§ 5
Berücksichtigung inländischer Börsenkurse
§ 6
Berücksichtigung ausländischer Börsenkurse
§ 7
Bestimmung des Wertes der Gegenleistung
Vierter Abschnitt
Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots