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SchlärmschG
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG)
info_outline
Normgeber:
Bundesrepublik Deutschland
Fundstelle:
BGBl. I 2017, 2804
Ausfertigungsdatum:
20.07.2017
Standkommentare:
§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Verbot lauter Güterwagen
§ 4
Ausnahmen vom Verbot
§ 5
Befreiungen vom Verbot
§ 6
Berechnung der Schallemission und Schallimmission
§ 7
Pflichten der Betreiber der Schienenwege und der Zugangsberechtigten
§ 8
Auskunftspflichten für Betreiber der Schienenwege und für Zugangsberechtigte
§ 9
Zuständige Behörden
§ 10
Überwachung durch die zuständigen Behörden
§ 11
Maßnahmen bei Verstößen
§ 12
Zwangsgeld
§ 13
Bußgeldvorschriften
§ 14
Abweichungsfestigkeit