Zwangsarbeit
Definition zu:
Zwangsarbeit ist die allgemeine und gegenständlich unbegrenzte Inanspruchnahme von Arbeitskraft gegen den Willen des Betroffenen.
Keywords
- allgemeine und gegenständlich unbegrenzte Inanspruchnahme von Arbeitskraft
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Einweisung in ein Arbeitslager
Fundstellen
- BVerfG NJW 1991, 1043 (1044)
- BVerfG NJW 1988, 45 (46)