zuständige Stellen (Petition)
Definition zu:
Zuständige Stellen sind sämtliche Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen, und zwar grundsätzlich ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, die nicht „Volksvertretungen“ sind.
Keywords
- ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform
- sämtliche Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- alle Organe deutscher öffentlicher Gewalt
- alle Behörden des Bundes und der Länder
- öffentlich-rechtliche Körperschaften
- öffentlich-rechtliche Anstalten
- öffentlich-rechtliche Stiftungen
- Gerichte, wenn sie Verwaltungstätigkeit ausüben
Umstrittene Fälle
- staatliche Unternehmen, die in privater Rechtsform organisiert sind, soweit sie staatliche Aufgaben wahrnehmen
- Beliehene
Nicht zutreffende Fälle
- Gerichte als Organe der Rechtsprechung
- Rechnungshöfe des Bundes
- Rechnungshöfe der Länder
Fundstellen
- NZS 2012, 847 (851)
- BVerfG NVwZ 2002, 1499