Zumutbarkeit des Hilfeleistens
Definition zu:
Maßgeblich für die Zumutbarkeit sind einerseits Art und Umfang des drohenden Schadens, Schadensnähe sowie Rettungschancen und andererseits Art und Umfang des aufzuopfernden Interesses sowie das einzugehende Risiko.
Keywords
- Art und Umfang des drohenden Schadens, Schadensnähe sowie Rettungschancen
- Art und Umfang des aufzuopfernden Interesses sowie das einzugehende Risiko
Fundstellen
- BeckOK/von Heintschel-Heinegg, StGB (Stand: 01.05.2020), § 323c Rn. 21