zum öffentlichen Dienst bestimmte Räume
Definition zu:
Zum öffentlichen Dienst bestimmte Räume sind solche, die zur Ausübung von Tätigkeiten auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vorschriften dienen.
Keywords
- Ausübung von Tätigkeiten auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vorschriften
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Rathaus
- in öffentlich-rechtlicher Form betriebene Einrichtungen
- eingezäuntes Militärgelände
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 123 Rn. 10, 11