wirtschaftliche Not
Definition zu:
Eine Person ist in wirtschaftlicher Not, wenn im geschäftlichen Bereich ihre Daseinsgrundlage gefährdet ist oder sie im persönlichen Bereich ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht mehr selbständig bestreiten kann.
Keywords
- im geschäftlichen Bereich Gefährdung der Daseinsgrundlage
- im persönlichen Bereich Gefährdung des selbständigen Lebensunterhaltes
Fundstellen
- BeckOK/Beukelmann, StGB (Stand: 01.05.2020), § 263 Rn. 108