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Warenlager
Definition zu:
§ 306 StGB
Warenlager sind Räumlichkeiten, die der Aufbewahrung von Warenvorräten dienen.
Hintergrundwissen
Zum Tatzeitpunkt müssen nicht zwingend tatsächlich Waren vorhanden sein.
Fundstellen
BGHSt 63, 300 = NJW 2019, 1238 Rn. 15