von mehreren verübter Angriff
Definition zu:
Ein von mehreren verübter Angriff liegt vor, wenn mindestens zwei Personen in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen einwirken.
Keywords
- mindestens zwei Personen
- unmittelbares, feindliches Einwirken auf den Körper eines anderen
Hintergrundwissen
- Die Einwirkung muss nicht erfolgreich sein und zu einer Berührung oder Körperverletzung führen. Auch fehlgehende Gewalthandlungen sind Angriffe.
Fundstellen
- BGHSt 31, 124 (126) = NJW 1983, 581