Vollstreckungshandlung
Definition zu:
Vollstreckungshandlung ist eine Handlung, durch die in einem konkreten Fall ein bereits konkretisierter Staatswille gegenüber einen bestimmten Person oder Sache verwirklicht werden soll.
Klausurtipps
- Ggf. sollte im Rahmen der Subsumtion die jeweilige Rechtsgrundlage der Vollstreckungshandlung genannt werden (häufig § 127 II StPO).
Fundstellen
- BGH NJW 1982, 2081