Versammlung
Definition zu:
Eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
Keywords
- örtliche Zusammenkunft
- mehrere Personen
- gemeinschaftliche Erörterung oder Kundgabe
- öffentliche Meinungsbildung
Hintergrundwissen
- Der verfassungsrechtliche Begriff der Versammlung ist nicht zwingend identisch mit dem Begriff in den Versammlungsgesetzen.
Klausurtipps
- Nach BVerfG muss die Meinungskundgabe bei Veranstaltungen, die mehrere Zwecke gleichzeitig verfolgen, nach ihrem Gesamtgepräge im Vordergrund stehen.
Wichtige Fälle
Nicht zutreffende Fälle
- Event-Veranstaltungen, die nicht durch die Meinungskundgabe geprägt sind
Fundstellen
- BVerfG NJW 2002, 1031.