Vermögensnachteil
Definition zu:
Ein Nachteil iSd § 266 ist jede durch die Tathandlung verursachte Vermögenseinbuße.
Keywords
- Vermögenseinbuße
Klausurtipps
- Der Vermögensnachteil ist durch Gesamtsaldierung zu ermitteln: Verglichen wird das Vermögen vor und nach der Untreuehandlung.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Konkrete Vermögensgefährdung/Gefährdungsschaden
Umstrittene Fälle
- Ökonomischer/juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff
Fundstellen
- BGH NJW 2019, 378 (380)
- BGHSt 55, 288 (304) = NStZ 2011, 37