verhindern des Löschens
Definition zu:
Der Täter muss das Löschen des Brandes tatsächlich verhindern. Dies setzt eine Prüfung des hypothetischen Löschverlaufs voraus.
Keywords
- tatsächliche Verhinderung des Löschens
Hintergrundwissen
- Unerheblich ist, ob die Verhinderungshandlung des Täters vor oder nach der eigentlichen Brandstiftungshandlung erfolgt.
Fundstellen
- ZStW 110 (1998), 848 (877 f.)
- BGH NStZ-RR 2013, 277 (278)