Verdeckungsabsicht
Definition zu:
Verdeckungsabsicht liegt vor, wenn der Täter den zielgerichteten Willen hat, durch die Tötungshandlung die Entdeckung oder Aufklärung einer anderen Straftat zu verhindern.
Keywords
- Verhinderung der Entdeckung oder Aufklärung einer anderen Straftat
- durch die Tötungshandlung
Hintergrundwissen
- Als Mordmotiv der 3. Gruppe ist die Verdeckungsabsicht ein rein subjektives Tatbestandsmerkmal. Dabei muss die Absicht nur die Verdeckung erfassen, nicht aber auch die andere Straftat.
- Die Verdeckungsabsicht kann neben anderen Motiven stehen, muss allerdings ein entscheidender Tötungsgrund sein.
Wichtige Fälle
Umstrittene Fälle
- Täter beabsichtigt allein außerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden
- Verdeckung durch Unterlassen
Fundstellen
- BGHSt 50, 11 (14) = NJW 2005, 1203 (1204)
- BGH NStZ 2017, 462 (463)
- BGHSt 41, 8 (9) = NJW 1995, 1910
- BGHSt 15, 291 (295) = NJW 1961, 519 (520)