unwahre Tatsachsachenbehauptung
Definition zu:
Unwahr ist die Behauptung einer Tatsache, wenn sie in ihren wesentlichen Punkten falsch ist.
Keywords
- in wesentlichen Punkten falsch
Hintergrundwissen
- Die ebenfalls in § 187 StGB genannte Kreditgefährdung ist nach hM ein Vermögensdelikt. Geschützt wird die „wirtschaftliche Seite“ der Ehre.
Fundstellen
- BeckOK/Valerius, StGB (Stand: 01.05.2017), § 187 Rn. 2
- BGH NJW 2000, 656 (657)