unter freiem Himmel
Definition zu:
Eine Versammlung findet unter freiem Himmel statt, wenn sie nicht zu allen Seiten gegenüber ihrer Umwelt abgegrenzt ist.
Keywords
- nicht zu allen Seiten abgegrenzt
Hintergrundwissen
- Der Anwendungsbereich des Gesetzesvorbehalts wird nach einhelliger Auffassung nicht wörtlich verstanden, es kommt nicht auf eine Überdachung an.
- Die Differenzierung ergibt sich aus dem erhöhten Konfliktpotenzial von Versammlungen, die potenziell unkontrollierten Zulauf erfahren können.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Versammlungen auf öffentlichen Plätzen
- Versammlungen auf öffentlichen Straßen
Umstrittene Fälle
- Flughafenterminal
Nicht zutreffende Fälle
- Kundgebung in einem Fußballstadion ohne Dach
Fundstellen
- BVerfG NJW 1985, 2395 (2398)