Unglücksfall
Definition zu:
Ein Unglücksfall ist jedes plötzliche Ereignis, durch das erhebliche Schäden an Menschen oder Sachen zumindest drohen.
Keywords
- plötzliches Ereignis
- Schäden an Menschen oder Sachen
Hintergrundwissen
- § 323c StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt.
Klausurtipps
- Wenn ein unechtes Unterlassungsdelikt geprüft wird, sollte im Anschluss immer an § 323c StGB gedacht werden.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Straftaten aus der Sicht des Opfers
Umstrittene Fälle
- Suizidversuch
Fundstellen
- BGHSt 6, 147 (152)