unbeendeter Versuch
Definition zu:
Ein unbeendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung noch nicht alles zur Erfolgsherbeiführung Erforderliche getan hat.
Keywords
- nach Tätervorstellung
- alles zur Erfolgsherbeiführung Erforderliche getan
Fundstellen
- BGHSt 39, 221 (222)