Gesetze
Gesamtübersicht
Bundesrepublik Deutschland
Europäische Union
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Definitionen
Schemata
Mobile App
Android
iOS
Desktop App
Windows
macOS
unabhängige Tatbegehung
Definition zu:
§ 24 StGB
§ 31 StGB
Eine unabhängige Tatbegehung liegt vor, wenn die Tat von einem anderen Täter dennoch begangen wird, obgleich der Täter seinen Tatbeitrag beseitigt hat.
Keywords
Tatbegehung ohne Tatbeitrag des Täters
Fundstellen
NJW 51, 410