Tod
Definition zu:
Der Tod eines Menschen tritt spätestens mit dem Hirntod ein. Der Hirntod ist das irreversible Erlöschen der Gesamtfunktion aller wesentlichen Hirnregionen.
Keywords
- Hirntod
Hintergrundwissen
- Der Zeitpunkt des Todes wird normativ bestimmt. Eine wissenschaftliche oder medizinische Betrachtung des Todes als Prozess ist für das Strafrecht nicht relevant.
- Der (vorübergehende) Herz- und Kreislaufstillstand ist für die Feststellung des Todes nicht entscheidend. Die Reanimation wird nicht als Wiedererweckung eines Toten, sondern als Rettung eines noch Lebenden qualifiziert.
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), Vor §§ 211-216 Rn. 13 ff.