tadelnde Urteile
Definition zu:
Tadelnde Urteile sind beleidigende Angriffe gegen eine Person wegen ihrer wissenschaftlichen, künstlerischen oder gewerblichen Leistung, nicht aber die alleinige Kritik der Leistung selbst.
Keywords
- beleidigende Angriffe gegen eine Person wegen ihrer wissenschaftlichen, künstlerischen oder gewerblichen Leistung
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 193 Rn. 6