störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang
Definition zu:
Eine störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang iSd § 268 III StGB setzt einen Eingriff in den selbsttätig-fehlerfreien Funktionsablauf des technischen Geräts voraus.
Keywords
- Eingriff in den selbsttätig-fehlerfreien Funktionsablauf
Fundstellen
- BGHSt 28, 300 (303)
- BGH BeckRS 2015, 10759 Rn. 46