Sittengesetz
Definition zu:
Das Sittengesetz ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und wird in ihr positiviert.
Klausurtipps
- Das Sittengesetz ist Teil der Schrankentrias des Art. 2 I GG. Es ist neben der verfassungsmäßigen Ordnung aber nicht zu prüfen, sodass in der Klausur letztlich immer nur die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung relevant wird.
Fundstellen
- BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 -, Rn. 17