sich bereiterklären ein Verbrechen zu begehen
Definition zu:
Ein sich bereiterklären liegt vor, wenn der Täter dem anderen erklärt, eine hinreichend konkretisierte Tat begehen zu wollen.
Keywords
- Erklärung, eine hinreichend konkretisierte Tat begehen zu wollen
Hintergrundwissen
- Ein sich Bereiterklären umfasst inhaltlich auch die Annahme des Erbietens eines anderen und die Verabredung.
Fundstellen
- JuS 2010, 697 (698)