schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung
Definition zu:
Eine schwerwiegende Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung setzt konkrete und gravierende Folgen für das Opfer voraus, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende und zumutbare Modifikationen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen.
Fundstellen
- BGH NStZ 2010, 277