schwere körperliche Misshandlung
Definition zu:
Eine schwere körperliche Misshandlung setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit schweren Folgen für die Gesundheit oder das Zufügen besonders starker Schmerzen voraus.
Keywords
- Zufügen besonders starker Schmerzen
- erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität
Hintergrundwissen
- Es genügen weder eine einfache Körperverletzung nach § 223 noch eine rohe Misshandlung nach § 225.
- Nicht erforderlich sind hingegen der Eintritt einer schweren Gesundheitsschädigung oder gar einer schweren Folge des § 226.
Fundstellen
- BGH NStZ 1998, 461
- BGH NStZ-RR 2014, 73
- BGH NStZ 1998, 461
- Hörnle JURA 1998, 164 (174)