schwere Gesundheitsschädigung
Definition zu:
Unter den Begriff der schweren Gesundheitsschädigung fallen die in § 226 normierten Folgen, das Verfallen in ernste und langwierige Krankheit sowie erheblich nachteilige Beeinflussungen der Arbeitskraft oder sonstiger wichtiger körperlicher Funktionen.
Keywords
- Folgen des § 226 StGB
- Verfallen in ernste und langwierige Krankheit
- negative Beeinflussung wichtiger körperlicher Funktionen
Hintergrundwissen
- Der Begriff der schweren Gesundheitsschädigung wurde durch das 6. StrRG an verschiedenen Stellen im StGB eingeführt.
- Einigkeit besteht darüber, dass die "schwere Gesundheitsschädigung" weiter geht als die "schwere Körperverletzung" i.S.d. § 226 StGB. Streitig ist allerdings, wie weit sich die Folgen im Einzelnen von dem Vergleichsmaßstab des § 226 StGB entfernen dürfen. Die Rechtsprechung vertritt bisweilen eine eher extensive Handhabung.
Fundstellen
- Mitsch ZStW 111, 102
- BGH NStZ-RR 2007, 304 (306)
- Schroth NJW 1998, 2861 (2865)