Schwangerschaftsabbruch
Definition zu:
Abbrechen der Schwangerschaft bedeutet jegliche Art der Einwirkung auf die Leibesfrucht, wodurch deren Absterben im Mutterleib oder deren Abgang in nicht lebensfähigen Zustand herbeigeführt wird.
Keywords
- Einwirkung auf die Leibesfrucht
- Absterben im Mutterleib oder Abgang in nicht lebensfähigem Zustand
Hintergrundwissen
- Maßgeblich für die Abgrenzung von §§ 211, 212 StGB und § 218 StGB ist der Einwirkungszeitpunkt.
Wichtige Fälle
Umstrittene Fälle
- gleichzeitige Tötung der Schwangeren
Fundstellen
- BeckOK/Eschelbach, StGB (Stand: 01.05.2020), § 218 Rn. 3
- BGHSt 10, 291 (293 f.)