roh misshandeln
Definition zu:
Eine rohe Misshandlung setzt voraus, dass der Täter aus einer gefühllosen und fremdes Leid missachtenden Gesinnung das körperliche Wohlbefinden des Opfers erheblich beeinträchtigt.
Keywords
- gefühllose und fremdes Leid missachtende Gesinnung
- erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 225 Rn. 9