rechtliches Gehör
Definition zu:
Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, sich vor jeder gerichtlichen Entscheidung zur Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht äußern zu können.
Keywords
- Äußerung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht
Hintergrundwissen
- Art. 103 Abs. 1 gewährleistet keine bestimmte Verfahrensart.
- Der Schutzbereich erfasst nur bereits bei Gericht anhängige Verfahren.
- Der Anspruch umfasst das Recht auf Information durch das Gericht sowie das Recht auf Äußerung vor dem Gericht.
- Der Anspruch umfasst auch das Recht darauf, dass die eigene Stellungnahme bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt wird (Recht auf Berücksichtigung).
Fundstellen
- BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08, Rn. 3