Recht auf Kriegsdienstverweigerung
Definition zu:
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung schützt vor der Heranziehung zum Kriegsdienst mit der Waffe sowohl im Verteidigungsfall als auch zur bloßen Ausbildung in Friedenszeiten.
Keywords
- keine Heranziehung zum Kriegsdienst mit der Waffe
- Verteidigungsfall
- Ausbildung in Friedenszeiten
Hintergrundwissen
- Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist lex specialis zur Gewissensfreiheit nach Art. 4 I GG.
Fundstellen
- BVerfGE 19, 135 (139)
- BVerfGE 23, 127 (132)
- BVerfGE 80, 354 (358)