Presse
Definition zu:
Presse sind alle zur Verbreitung an die Allgemeinheit geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse.
Keywords
- zur Verbreitung an die Allgemeinheit bestimmt
- Druckerzeugnisse
Hintergrundwissen
- Es besteht eine Institutsgarantie der freien Presse als Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
- Es ist unbeachtlich, wie oft das Druckerzeugnis erscheint.
- Die Form der Vervielfältigung ist irrelevant.
- Das Niveau des Presseerzeugnisses ist unbeachtlich.
- Geschützt werden alle wesensmäßig mit der Pressearbeit zusammenhängenden Tätigkeiten von der Informationsbeschaffung, über die Informationsaufbereitung bis zur Informationsverbreitung.
- Die Abgrenzung zur Rundfunkfreiheit erfolgt über die Art der Verbreitung.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Bücher
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Plakate
- Flugblätter
- Handzettel
- Schallplatten
- Tonbänder
- Sensationsblätter
Umstrittene Fälle
- reine Anzeigenblätter
Fundstellen
- BVerfGE 25, 295 (307) = NJW 1969, 1019
- BVerfGE 95, 28 (35) = NJW 1997, 386