öffentliches Amt
Definition zu:
Der Begriff des öffentlichen Amtes ist weit zu verstehen. Er umfasst alle beruflichen Funktionen in der staatlichen Organisation und ist unabhängig davon, ob es sich um ein haupt- oder nebenberufliches Amt oder Ehrenamt handelt.
Keywords
- weit zu verstehen
- alle beruflichen Funktionen in der staatlichen Organisation
- unabhängig von haupt- oder nebenberufliches Amt oder Ehrenamt
Klausurtipps
- Aufgrund des weiten Verständnisses genügt jede Zuordnung zum Tätigkeitsbereich des öffentlichen Dienstes.
Wichtige Fälle
Umstrittene Fälle
- Beliehene
Nicht zutreffende Fälle
- Positionen in privatwirtschaftlich organisierter Verwaltung ohne Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben
Fundstellen
- ZBR 2015, 154 ff.
- BVerwG DÖV 1989, 545