Mutterschutz
Definition zu:
Der Mutterschutz i.S.d. Art. 6 IV GG gewährleistet den Schutz der Mutter aufgrund der besonderen Belastungen während und nach der Schwangerschaft.
Keywords
- Schutz der Mutter aufgrund der besonderen Belastungen während und nach der Schwangerschaft
Hintergrundwissen
- Neben dem Schutzanspruch enthält der Mutterschutz auch einen Leistungsanspruch.
- Der Mutterschutz ist auch eine objektive verfassungsrechtliche Grundsatzsentscheidung.
Klausurtipps
- Mutter ist biologisch-medizinisch zu verstehen. Damit sind auch Ersatz- oder Leihmütter erfasst, nicht aber Adoptiv-, Pflege- oder Stiefmütter.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Schonzeit vor und nach der Geburt
Fundstellen
- BVerfGE 60, 68 (74)