materielle Tatmehrheit (Realkonkurrenz)
Definition zu:
Materielle Tatmehrheit (Realkonkurrenz) liegt vor, wenn durch mehrere selbständige Handlungen mehrere Straftaten verwirklicht werden.
Keywords
- mehrere selbständige Handlungen
- mehrere Straftaten verwirklicht
Fundstellen
- JA 2019, 581 (583 ff.)