Leichtfertigkeit
Definition zu:
Leichtfertig handelt der Täter, wenn er die sich ihm aufdrängende Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lässt.
Keywords
- aufdrängende Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs
- besonderer Leichtsinn
- besondere Gleichgültigkeit
Hintergrundwissen
- Es kommt auf eine wertende Betrachtung an. Dabei ist neben dem Umfang der Tatsachenkenntnis auch der Grad der Vermeidbarkeit einzustellen.
Fundstellen
- BGH NStZ 2015, 696