Lähmung
Definition zu:
Lähmung ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit eines Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht.
Keywords
- erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit eines Körperteils
- ganzer Körper in Mitleidenschaft gezogen
Fundstellen
- BGH 7.9.1976, I StR 376/76
- BGH NJW 2001, 980 f.