Kausalität und objektive Zurechnung zwischen Schlägerei/Angriff und schwerer Folge
Definition zu:
Die schwere Folge muss objektiv zurechenbar durch die Schlägerei/den Angriff verursacht worden sein.
Keywords
- zurechenbare Kausalität
Hintergrundwissen
- Hier stellen sich alle Fragen der Kausalität und objektiven Zurechnung.
- Der Zusammenhang muss nur zwischen Schlägerei/Angriff und der schweren Folge bestehen. Irrelevant ist, ob die schwere Folge einem bestimmten Beteiligten zugerechnet werden kann. Hierdurch wird der Charakter der Schlägerei/des Angriffs mehrerer als abstraktes Gefährdungsdelikt deutlich.
Wichtige Fälle
Umstrittene Fälle
- Strafbarkeit desjenigen, bei dem die schwere Folge eintritt
- Ausscheiden eines Beteiligten vor Eintritt der schweren Folge (vorzeitiges Ausscheiden)
- Beteiligung erst nach Eintritt der schweren Folge (sekundäre Beteiligung)
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 231 Rn. 6