Interessenabwägung (rechtfertigender Notstand)
Definition zu:
Die Interessenabwägung hat unter Abwägung der widerstreitenden Interessen hinsichtlich betroffener Rechtsgüter und dem Grad der Gefahr zu erfolgen. Dabei muss das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegen.
Keywords
- Abwägung der widerstreitenden Interessen
- betroffene Rechtsgüter
- Grad der Gefahr
- wesentliches Überwiegen
Fundstellen
- Gesetzeswortlaut