in Brand setzen
Definition zu:
In Brand setzen liegt vor, wenn ein für seinen bestimmungsmäßigen Gebrauch wesentlicher Teil des Tatobjekts so vom Feuer erfasst ist, dass er selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt.
Keywords
- selbständiges Weiterbrennen
- wesentlicher Teil des Tatobjekts
Hintergrundwissen
- Die Wesentlichkeit des brennenden Tatobjektteils wird nach Verkehrsanschauung bestimmt.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Deckenverkleidung
- Zimmerwand
- Treppe
- Fensterrahmen
- Türrahmen
Umstrittene Fälle
- nur unwesentlicher Gebäudeteil vom Feuer ergriffen, aber Möglichkeit des Übergreifens auf wesentliche Gebäudeteile
Nicht zutreffende Fälle
- Fußleiste
- Tapete
- Wandregal
- Holzwand zwischen Kellerabteilen
Fundstellen
- BGH, NStZ 2003, 26