hinreichender Tatverdacht
Definition zu:
Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich
bzw. wahrscheinlicher als ein Freispruch ist.
Konsequenzen
- Anklageerhebung (§ 170 I StPO)
- Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO)
Fundstelle
- BGH StB 4/19 - Beschluss vom 21. März 2019 (OLG Düsseldorf) - Rz. 16