Hindernisse bereiten
Definition zu:
Bereiten von Hindernissen ist jede Einwirkung auf den Straßenkörper, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu gefährden.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Straßensperren
- Spannen eines Drahtes quer über die Fahrbahn
Fundstellen
- BeckOK/Kudlich, StGB (Stand: 01.05.2017), § 315b Rn. 12
- vgl. OLG Frankfurt a. M. VRS 28, 423 (425)
- vgl. OLG Hamm NJW 1965, 2167