herstellen einer unechten Urkunde
Definition zu:
Das Herstellen einer unechten Urkunde setzt das Hervorbringen einer Urkunde unter Täuschung über die Identität ihres wirklichen Ausstellers voraus.
Klausurtipps
- Im Rahmen der Subsumtion sollte man erwähnen, dass hier der Täter einem anderen eine Erklärung "unterschiebt".
Fundstellen
- BGHSt 13, 382 (385)
- BGHSt 40, 203
- BGH wistra 2003, 20 (21)
- BGH NStZ 1994, 486