Hausstand
Definition zu:
Dem Hausstand des Täters gehören alle Personen an, die mit ihm faktisch in einer Hausgemeinschaft leben.
Keywords
- Hausgemeinschaft
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Familienangehörige
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), § 225 Rn. 5