Handlung
Definition zu:
Eine Handlung ist jedes vom Willen getragene menschliche Verhalten. Reflexe, physiologische Körperfunktionen, Körperbewegungen im Schlaf oder unter Hypnose oder Einwirkung von unwiderstehlichem körperlichen Zwang (vis absoluta) sind keine Handlungen.
Keywords
- vom Willen getragenes menschliches Verhalten
Hintergrundwissen
- Neben dem natürlichen Handlungsbegriff der Rechtspraxis existieren noch die kausale Handlungslehre, die finale Handlungslehre und der soziale Handlungsbegriff.
Fundstellen
- Fischer, StGB, 65. Auflage (2018), Vor § 13 Rn. 7