Habgier
Definition zu:
Habgier ist das ungezügelte und rücksichtslose Gewinnstreben um jeden Preis.
Keywords
- Gewinnstreben um jeden Preis
Hintergrundwissen
- Habgier ist ein rein subjektives Tatbestandsmerkmal.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- Auftragsmord, Raubmord oder Erbmord
Umstrittene Fälle
- Tötung zur Erlangung eines dem Täter zustehenden Vorteils
- Tötung zur Ersparung von Aufwendungen
Fundstellen
- BGHSt 10, 399
- BGH NJW 1993, 1664 (1665)