geschäftsmäßig
Definition zu:
Geschäftsmäßig handelt, wer die Absicht hat, die tatbestandliche Handlung in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem dauernden oder zumindest wiederkehrenden Bestandteil seiner wirtschaftlichen Betätigung zu machen.
Hintergrundwissen
- Geschäftsmäßig bedeutet nicht gewerbsmäßig. Der Gesetzgeber wollte gerade auch Sterbehilfe-Vereine von der Regelung erfassen, die unentgeltliche Suizidassistenz anbieten. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht notwendig.
Wichtige Fälle
Anerkannte Fälle
- assistierende Mitarbeiter von Sterbehilfe-Vereinen
Umstrittene Fälle
- Ärzte, die Suizidassistenz leisten
Fundstellen
- BeckOK/v. Heintschel-Heinegg, StGB (Stand: 01.05.2017), § 217 Rn. 24